Ernst-Ludwig-Straße 12
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 12
Flur: 17
Flurstück: 44/2

Giebelständige Villa in sachlichen Formen; eingeschossiger Putzbau auf Sandsteinsockel, hohes Mansarddach, der straßenseitige Giebel in Höhe der Traufen durch Fußwalme gegliedert. Die Fenster durch breite Sandsteingewände betont, im Obergeschoss mit konsolgestützten Verdachungen; originale Gliederung. Nach Norden Risalit, darüber - wie an der Südseite - mit Schiefer verkleidetes Zwerchhaus mit Satteldach. Im Dach außerdem Schlepp- und Fledermausgaupen. Entlang der Straße Sandsteinmäuerchen mit erneuertem Eisenzaun. Die 1906 erbaute Villa steht stilistisch den benachbarten Metzendorf-Villen nahe, wahrscheinlich geht sie aber auf einen Entwurf aus dem Büro Ludwig Keßlers zurück. Sie ist wichtiger Teil des Brunnenwegviertels.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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