Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Um 1700 erbautes Doppelwohnhaus. Langgestreckter, durchweg doppelt durchfensterter Bau von zwei Geschossen mit straßenseitien Erschließungen, Mansarddach und Zwerchhaus. Unter gemeinsamer Nutzung stehend die zentrale, mit Tor verschlossene Hofeinfahrt. Das Fachwerkgefüge im Erdgeschoss konstruktiv ausgelegt, im Obergeschoss jedoch seitlich mit Mannfiguren ausgesteift und in den Brüstungsgefachen dekoriert mit paarweise auftretenden Feuerböcken – am Zwerchhaus verschiedentlich genaste Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |