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Ursprünglich frei stehendes und zwei altstädtischen Gassen sowie dem am Kirchhof vorbeiführenden Weg zugewandtes Wohnhaus. Zweigeschossiger Bau mit deutlichem Überstand des Obergeschosses, unruhiger bis spärlicher Durchfensterung und Satteldach mit einseitig ausgebildetem Krüppelwalm. Das Fachwerk unter Verputz bzw. nach Westen hin teilweise unter Verschieferung liegend. Vermutlich in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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