Klaubergasse 4
Klaubergasse 4, Ansicht 1982
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Klaubergasse 4
Ehem. Synagoge
Flur: 5
Flurstück: 155/1

Im Verlauf des 17. Jahrhunderts hatten sich in Usingen vermehrt jüdische Familien niedergelassen. Die zum Unterhalt einer Synagoge erforderliche Anzahl Gemeindemitglieder war jedoch erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts erreicht. Nachdem die jüdische Gemeinde als „Schul“ zunächst eine Lokalität angemietet hatte (1809 eventuell Neutorstraße 3) erwarb sie 1833 das Haus Untergasse 9. 1835 bezog sie im „Gläuber­eck“ die von Zimmermann Wilhelm Busch in einem zweigeschossigen Holzbau hergerichtete Synagoge. 1877 wurde deren Baufälligkeit festgestellt, von einer Sanierung jedoch abgesehen und statt dessen der Umzug in die 1885/86 eigens umgebaute Scheune an obiger Adresse vorgenommen. Das über Ausgleichsockel eingeschossig stehende Wirtschaftsgebäude in Fachwerk mit Satteldach war damals teilweise massiv erneuert und verputzt worden. Der Saal, ausgestattet mit getäfelten Wänden, einer gewölbten Decke und auf Pfosten stehenden Frauentribünen (alles in Holz, farbig gefasst und reich verziert), wurde im Osten an der Thora-Wand von hohen Segmentbogenfenstern und einem (bis 1982 erhalten gebliebenen) Oculus mit Glasrosette und ansonsten von Rechteckfenstern mit darüber liegenden kleinen Rundöffnungen beleuchtet. Einige Tage vor der Pogromnacht (5. November 1938) – die Fenster waren bereits eingeschlagen und die Inneneinrichtung zerstört worden – erfolgte der Verkauf in private Hand. Seither schrittweiser Umbau in ein Wohnhaus mit partieller Unterkellerung. Teile des Thora-Schreins mit Inschriften wurden 1965 aus einem Schutthaufen geborgen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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