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Aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts stammendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Walmdach. Allseitig verputzter, durch Abbruch des Nachbarhauses Nr. 15 einerseits und seiner Ecklage zur Augasse andererseits frei stehender Fachwerkbau, mit ausgeprägter Frontausbildung. Dort zwischen zwei seitlichen Fensterachsen ein ins Innere verlegter und über Stufen erschlossener Eingang, überlagert von einem dreiseitigem Erker, dessen abgewalmte Dachflächen bis unter das Fenster des Zwerchhauses greifen. Ehemals Gasthaus „Nassauer Hof“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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