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Traufständiges, zweigeschossiges, wohl gegen 1800 entstandenes Wohnhaus mit Satteldach und einem aus diesem heraustretenden, verschiefertem Zwerchhaus. Das konstruktive Fachwerkgefüge teilweise freigelegt. Das Erdgeschoss durch den Einbau eines (wiederholt modernisierten) Ladenlokals erheblich verändert. An die ursprüngliche Konzeption des Gebäudes als Doppelwohnhaus erinnern noch die am Obergeschoss zu zwei Paaren geordneten Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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