Kreuzgasse 22
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Kreuzgasse 22
Flur: 8
Flurstück: 224/1

An der Einmündung der Hospitalgasse gelegenes Wohnhaus des 18. Jahrhunderts, dessen Fassade vergleichbar mit derjenigen des gegenüberliegenden Hauses Nr. 17 gegliedert und mit Erker ausgestattet ist. Zweigeschossiger Bau von geringer Tiefe mit Walmdach und verschiefertem Zwerchhaus. Das freigelegte Fachwerk des Obergeschosses konstruktiv und mit 3/4-hohen Streben ausgesteift. Dieser frontal mit Erker ausgestattete Wohnhaustyp war für die im 18. Jahrhundert bebaute Verlängerung der Kreuzgasse durchaus üblich und auch mit den durch Abbruch verschwundenen Häusern Nr. 13, 15 und 19 ehemals vertreten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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