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Über Sockelzone stehendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und einem straßenseitig dessen Traufe durchstossendem Zwerchhaus. Die Front des verputzten Fachwerkbaus dreiachsig gegliedert und durchgehend mit Doppelfenstern versehen. Vermutlich später Vertreter des Zwerchhaustyps mit auf den Klassizismus verweisenden Fensterformat und Lünette im Giebel des Zwerchhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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