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Vergleichbar mit Haus Nr. 3 in Randlage des neustädtischen Marktplatzes erstelltes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Verputzter Bau von zwei Geschossen mit Walmdach und dreigeteilter Fassade, die mittig vom Eingang und dem aus der Fassade aufsteigenden und die Traufe durchschneidenden Zwerchhaus betont ist. Die ehemals auf eine symmetrische Erscheinung hin konzipierte Front ist durch die moderne Auflassung der ursprünglich links vorhandenen Doppelfenster gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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