Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die ehemalige „Hugenottenkirche“ flankierendes Wohnhaus. Zweigeschossiger Rähmbau mit Walmdach und einem über der Traufe mittig aufsteigendem, verkleidetem Zwerchhaus. Symmetrisch angelegte Front mit zentraler Erschließung und seitlich doppelter Durchfensterung. Die kräftigen Eck- wie auch die Bundpfosten ausgesteift mit 3/4-hohen, natürlich gebogenen Streben und Kopfknaggen. Am Obergeschoss der Front wie auch der westlichen Seite Brüstungsschmuck in Form von genasten Fußstreben und der Kombination von Raute und Andreaskeuz. Der Bau stellt das Pendant zu Haus Nr. 25 dar und ist wie dieses wohl um 1700 errichtet worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |