Marktplatz 23, ehem. reform. Kirche
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Marktplatz 23
Ehem. reformierte Kirche
Flur: 7
Flurstück: 207/1

Herz der neustädtischen Anlage ist die mittig an die Nordseite gesetzte ehemalige französisch-reformierte Kirche. Der für den Entwurf zuständige Maurermeister Benedikt Burtscher schuf mit diesem Bau den weithin ersten Vertreter eines Kirchentyps, dessen Gestalt und Ausstattung auf den Ritus des protestantischen Gottesdienstes zugeschnitten war und dessen Vorbilder wohl unter den hugenottischen „Temples“ in Frankreich zu suchen sind. Grundsteinlegung 9. August 1700, 1703 im Wesentlichen vollendet. Bis zur Nassaui­schen Union 1817/18 als Kirche genutzt, 1822/23 Umbau zur Schule.

Über alle Eingriffe hinweg haben sich grundsätzliche Züge des Baues erhalten: querrechteckiger Baukörper mit Eckstrebepfeilern, hohem Walmdach und der Südseite vorgebaut, ein oktogonaler Treppenturm mit Haube und einem der Glockenstube (die Glocke 1917 abgegeben) aufsitzendem Spitzhelm. Laut bauzeitlicher Grundrisszeichnung wiesen die Fassaden Fenster auf, die in flankierender Funktion zu den Seitentüren, dem Treppenturm und der Kanzel- bzw. Altarstelle im Norden standen. Die Orgelempore im Süden war über den Turm erschlossen. Bauuntersuchungen der 1990er Jahre komplettieren dieses Bild dahingehend, dass es sich bei den Fenstern um hohe Spitzbogenöffnungen mit kreuzförmiger Einteilung und Rahmen mit gotisierendem Rippenprofil gehandelt hatte. Außen wiesen die Öffnungen (wie andere Gliederungselemente auch) Werkstein imitierende Holzeinfassungen auf und waren im verputzten und kalkweiß gestrichenen Inneren mit ockerfarbenem Begleitstrich abgesetzt. Im Bauschutt, der auf dem ehemals 1 m tiefer gelegenen Boden vorlag, wurden außerdem Reste der nach 1705 angebrachten, blaubesternten Deckenbemalung sicher­gestellt. Abgesehen von einigen im Kircheninneren für hochrangige Personen vorgenommene Bestattungen stand der Gemeinde prinzipiell der nördlich der Kirche gelegene Friedhof zur Verfügung. Bis 1808 bestanden hatte auch ein im Turmzwickel für eine Verwandte der Fürstenfamilie 1733 errichteter Gruftbau.

Der 1822 begonnene Umbau in eine Schule zog die Unterteilung des Saales und eine neue und dichtere Befensterung in Form von rechteckigen Öffnungen für die nun eingerichteten Räume mit sich. Veränderungen am Außenbau sind des Weiteren mit den Fenstern des unter der südlichen Hälfte damals angelegten Kellers, der Befensterung des Turmes auch mit oktogonalen Scheinöffnungen und dem Aufsetzen von Dachgaupen anstelle dreieckiger Luken festzustellen. Als Ersatz für die zugemauerten Seiteneingänge entstand im Norden eine neue Tür und im Süden durch den erweiterten und nun über eine Treppe erschlossenen Zugang das Hauptportal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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