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Das Fachwerkwohnhaus bildet das Gegenstück zum Gebäude Nr. 21, mit dem es die ehemals französisch-reformierte Kirche flankiert. Es zeigt wie dieses reiches Zierfachwerk wie halbe Mannfiguren und in den Brüstungsgefachen die Kombinationsform von Raute und Andreaskreuz. Über der Haustür eingesetzt ein Engelskopf (Kopie nach verloren gegangenem Original). Inschriftlich datiert auf 1700: „DER FRID SEI IN DISEM HAUS DER SEGEN GOTTES KOM NIMER DRAUS WARD UF GESTELT DEN 22 8BEREN (= 22.Oktober) ANO 1700 IOHAN K...WALDER“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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