Obergasse 15
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Obergasse 15
Flur: 5
Flurstück: 122/4

In Ecklage zwischen Ober- und Kreuzgasse stehendes und diese städtebauliche Position mit dem polygonalen, auf Knaggenbündel ruhenden Wohnerker auffallend bestimmendes Wohnhaus. Stellt eines der wenigen Gebäude dar, die den Stadtbrand von 1692 überstanden hatten. Wurde wohl bereits in der Wiederaufbauphase den damaligen Bauauflagen folgend mit Walmdach, Zwerchhaus und Außenputz dem neu enstehenden Stadtbild angepasst. Das Erdgeschoss seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich durch Ladeneinbauten verändert. Im zentralen Brüstungsfeld des Erkers das Hauswappen und die Inschrift: „GEORG HEND SCHMIDBORN NASS.RATH.AMTMANN & ANNA ELISABETHA GEB.VIETOR SEINE EHEL.HAUSFRAU BAUTEN MICH ANNO 1668“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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