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Auf dem Gelände des ehemaligen Hattsteinischen Freihofes erbaut worden war nach 1692 das Herrenhaus des Schildeck’schen Hofes, das ab 1725 mehrfache Besitzwechsel sah: zunächst Verkauf aus Besitz derer von Donop an Fürstin Charlotte Amalie, 1730 von dieser als Geschenk an Hofrat von Stangen übereignet, 1738 Rückkauf durch Fürst Karl. 1768 Umbau des Wohnhauses und Anlage des Gartens (dort mit Wein umrankte, gewundene Säulen in Buntsandstein erhalten) durch Johann Wilhelm Faber wohl noch unter Einfluss von Friedrich Joachim Stengel für den nunmehrigen Eigentümer Prinz Friedrich August. Über markant auftretendem Keller (die Öffnungen mit hölzernen Klappläden versehen) zweigeschossig in verputztem Fachwerk errichteter Bau mit Mansardendach. In die fünf- bzw. dreiachsige Wandgliederung einbezogen auch der Dachraum. An den Öffnungen vorherrschend der Segmentbogen, welcher an den Mansardfenstern und den Gaupen zusätzlich als Giebelmotiv auftritt. Die Zentralachse der Hauptfront hervorgehoben durch den quadergerahmten, die Traufe durchbrechenden und von einem Dreieckgiebel (hier zwischen Schilfhalmen die Initialen des Bauherrn) überhöhtem Risalit. An diesem angehängt die mit dem Außenraum kommunizierenden Bauelemente, wie einst die leicht ausschwingende Freitreppe (der Straßenverbreiterung geopfert, das schmiedeeiserne Gitter an Untergasse 7 versetzt) und der über zierlichen Konsolen liegende und mit einem dekorreich geschmiedetem Korb versehene Balkon der Beletage. 1795 wurde das Prinzenpalais in private Hand verkauft und als Postbetrieb und Gasthaus „Post“ (im Vormärz Gründungslokal der „Wetterauer Gesellschaft“) weitergeführt. 1889 durch den 1886 gebildeten Kreis Usingen erworben, Sitz der Kreisverwaltung und Dienstwohnung des Landrates. Der 1926-37 mit diesem Posten betraute Siegfried von Campe wusste zu berichten: „Meine Wohnung war ein altes Nassauisches Prinzenschlösschen mit großem Garten, ein herrliches, vornehmes Haus, der Garten mit alten Bäumen und Buchsbaumeinfassungen um alle Beete“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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