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Über deutlichem Sockel stehendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach. War im Straßenbild ursprünglich als stattliches und freistehendes Wohnhaus präsent und stellte den Abschluss der barocken Bebauung an der östlichen Seite der Obergasse dar. An der Straßenfront ehemals der über eine doppelläufige Treppe erschlossene Eingang und mit Klappläden ausgestattete Fenster. Das reduzierte Erscheinungsbild wie auch die beidseitige Einbindung sind Resultate verschiedener, seit den 1980er Jahren durchgeführter Baumaßnahmen. An der Rückseite erhalten ein von der Sanierung weitgehend verschonter Fassadenteil mit originalem Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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