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In den 1730er Jahren erbautes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach. In Gestalt und Ausdruck eng verwandt mit dem im Fassadenverbund stehenden Haus Nr. 27. Bildete als Eckbau zum Füllgarten des Abschluss der barocken Häuser an der westlichen Seite der Obergasse. Zeigt sich in seinem Erscheinungsbild durch die moderne Befensterung und den Einbau einer kleinen Laden- und Restaurantpassage im Erdgeschoss, der die alte Eingangssituation weichen musste, erheblich reduziert. Ehemaliges Gasthaus „Zum Ritter“ (mit Brauhaus am Füllgarten).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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