Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges Doppelhaus mit mittig überbauter Tordurchfahrt, Walmdach und Zwerchhaus. Das Fachwerk durchgehend unter Verputz. Das Erdgeschoss beidseitig durch Ladeneinbauten erheblich verändert. In der Mittelachse im quadratischen Profilrahmen ein geschnitztes Zimmermannswappen mit dem Baudatum 1693. Das Gebäude gehört unter die ersten, nach dem Stadtbrand von 1692 in der Oberstadt wieder errichteten Bauten und ist hervorgehoben durch seine Stellung im Straßenkreuz bzw. in der Sichtachse Kreuzgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |