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Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit siebenachsig organisierter Fassade, Walmdach und Zwerchhaus. Stattlicher Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, der durch die Kappung des sich ehemals ähnlich präsentierenden Nachbarhauses Nr. 4 auch an der Westseite in Freistellung gesetzt wurde. Das aus doppeltem Riegelzug, kräftigen Eck-und Bundpfosten bestehende Gefüge im Erdgeschoss konstruktiv gehalten. Im Obergeschoss gekreuzte Fußstreben als Brüstungsschmuck und Aussteifung durch 3/4-hohe Streben. Durch modernen Trakt mit dem Rathaus verbunden und von der städtischen Verwaltung genutzt. Diente vormals zeitweilig auch als Pfarrhaus der evangelischen Kirchengemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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