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Buntsandsteinerner Röhrenbrunnen mit achtseitigem Trog und zentraler, über quadratischem Grundriss in Pfeilerform ausgebildeter Brunnensäule. Der Schaft über der Sockelzone mit einem Mänderband, unterhalb der Kämpferplatte mit einem Band aus Eichen- und Akanthusblättern verziert. Errichtet um die Mitte des 19. Jahrhunderts als Nachfolger verschiedener Vorgängerbrunnen u. a. auch des „Leunbrunnen“, an dessen Westseite, wie 1813/14 im Bild festgehalten, eine Weede (Pferdetränke, Löschteich) angefügt war. Der sitzende Hessenlöwe wurde 1953 auf die Säule gesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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