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Wohl aus dem späten 17. Jahrhundert stammendes, über den Kellern zweier im Stadtbrand von 1635 eingeäscherter Bauten und in zwei (im Fachwerk sich abzeichenenden) Teilen erbautes Wohnhaus. In stattlichem Maß traufständig stehender Bau von zwei Geschossen. Das Fachwerk an der Geschossüberstand aufweisenden, westlichen Giebelwand symmetrisch ausgelegt und mit Mannfiguren in kräftigen Hölzern ausgesteift. Das ehemals vorhandene Krüppelwalmdach in Anlehnung an die Usinger Residenzbauten des 18. Jahrhunderts straßenseitig zu einem Mansarddach umgestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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