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Schmiedeeisernes Geländer des Rokoko mit zierlichem, auch die Stäbe umschlingendem Rankenwerk. War für die zweiläufig nach außen geschwungene Sandsteintreppe am Haupteingang des 1768 zum Prinzenpalais umgebauten Herrenhauses an Obergasse 23 angefertigt worden. Nach Abbruch der Treppe in den 1960er Jahren wurden die seitlichen Teile des Geländers (der Verbleib des Mittelstückes unbekannt) an den heutigen Standort verbracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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