Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wohl in der Mitte des 17. Jahrhunderts giebelständig und zweigeschossig errichteter Rähmbau mit Satteldach. Die Aussteifung der geschnitzten Eckpfosten, die Zierformen der Brüstungsgefache – eine Kombination von Raute und gekreuzten Fußstreben – und ein Zunftzeichen im Brüstungsgefach des Doppelfensters aus der Erbauungszeit stammend. Eine spätere Hinzufügung (19. Jahrhundert?) der farbig gefasste Zahnschnitt. In der Schwelle die Inschrift: „HET ICH EIN HAUS FUIR UNGEMACH DES LIES ICH NIMMER OHNE DACH UND EINEN SCHILT GEWIS FIR SCHELTEN DIE ZWEI WOLT ICH GAR THEWER VERGELTEN UND HET VOR ALTER EIN SALBEN DIE WOLT ICH STREICHEN ALLENTHALBEN UND HET FÜR DEN TODT EIN SCHWERT DASS WER TAUSEND MARK GOLDES WERT“. Ehemals Zunftstube der Schneider- und Wagnerinnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |