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Giebelständiges, zweigeschossiges, unter Verputz bzw. Verkleidung liegendes Wohnhaus mit Satteldach, traufseitig leichtem Geschossüberstand und zentraler Erschließung. Wenngleich teilweise erneuert, lassen die einfach und doppelt auftretenden Fenster durch ihre Disposition doch auf ein relativ ungestörtes Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts schließen. Im Unterbau des Hauses dürften Reste des ersten Untertores vorhanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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