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Die Ecklage zur Hinteren Erbisgasse einnehmendes, zweigeschossiges und hofseitig erschlossenes Wohnhaus mit dreiseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Das Fachwerk durchweg unter Verputz liegend, die Fenster trotz teilweiser Modernisierung in situ. Wurde während der dem Stadtbrand von 1635 folgenden Wiederaufbauphase wohl über dem Keller (siehe giebelseitiger Eingang) und den Außenfundamenten eines Vorgängerbaus errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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