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Giebelständig über deutlich auftretendem Fundament stehendes, zweigeschossiges und dreizoniges Wohnhaus mit leichtem Geschossüberstand an der Erschließungsseite und Satteldach. Das Fachwerk durchgehend verputzt, das Giebelfeld über der Abtropfkante verschiefert. Die Fenster unterschiedlich erneuert. Hälftig und bis zur Straße hin unterkellert (Bruchsteinmauerwerk). Das Gebäude liegt im Bereich der Stadterweiterung des 15. Jahrhunderts. Noch vorhanden das im rückwärtigen Grundstückbereich stehende Nebengebäude der Hofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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