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Ursprünglich unweit des im 15. Jahrhundert erweiterten Befestigungsgürtels stehendes Wohnhaus. Giebelständiger, zweigeschossiger Bau mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. Rückseitig auf gleicher Firsthöhe angebaut ein Nutzteil. Verputzter Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts mit doppelt auftretenden Abtropfkanten an der verschieferten Giebelseite. Sichtbar sind Teile der profilierten Rähm sowie der nordwestliche Eckpfosten mit Flachschnitzerei in Form eines zwischen Spiralen stehenden, geschuppten Pfeilers mit deutlich gezeichneter Basis und Kapitell.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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