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Im nördlichen Außenbereich der Obergasse 1926 errichtetes Amtsgericht. Seine Architektur steht ganz im Zeichen des Bemühens, die barocke Tradition der Oberstadt an der sich Ende des 19. Jahrhunderts formierenden Weilburger Straße stilistisch zu verankern. Zur Straße hin breit gelagerter, über ausgebautem Sockel zweigeschossig stehender Putzbau mit gaupenbesetztem Walmdach. Die seitlichen Fassaden vierachsig, die Front hingegen elfachsig und mittig durch den übergiebelten Risalit akzentuiert, zu dessen Portal eine geschwungene Freitreppe mit schmiedeisernem und Justitias Waage im Rankenwerk haltendem Geländer hochführt. Die Sockelfenster, Eck- und Risalitkanten mit wehrhaft rustizierten Quadern besetzt. Seitlich ein in den Hofraum führender, von kugelbesetzten Pfeilern flankierter Eingang. Zentral im Inneren die durch Pilastergliederung als organische Einheit aufgefasste Abfolge von Entrée, Treppe und mit Sitzbänken ausgestattetem Podest vor dem Sitzungssaal, dessen Wand durch die mittlere Tür (mit Bezeichnung in Keilstein) und seitliche Scheintüren architektonisch gegliedert wird. Das Amtsgericht war zuvor in einem zu den Nebenbauten der Residenz gehörenden, barocken Gebäude untergebracht (Schlossplatz 2, in den 1970er Jahren durch den Neubau der Filiale der Nassauischen Sparkasse ersetzt. Funktional dem alten Amtsgericht zugeordnet war das im 19. Jahrhundert erbaute Gefängnis, Untergasse 7).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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