Wilhelmjstraße 15
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Wilhelmjstraße 15
Junkernhof
Flur: 4
Flurstück: 113/4

Das Anwesen des Junkernhofes, ein adliger Freihof, ist seit dem im Jahr 1577 getätigten Ankauf durch den nassauischen Amtmann und Junker Reinhard von Schletten, verheiratet mit Amalia von Stockheim, urkundlich belegt. Der damalige Bau anstelle dreier Häuser errichtet; von diesen vorhanden die etwas weiter zurückliegenden Keller. Später im Besitz derer von Wachenheim und von Kniestedt. Der Hof nach dem 1692 von dessen Scheune ausgegangenen Stadtbrand 1693 wieder aufgebaut. Von den Nebengebäuden die Fundamente erhalten. Das schmalseitig ein Stück der Stadtmauer integrierende Wohnhaus zweigeschossig, traufständig mit hohem Walmdach und zentraler Erschließung. Die fünfachsig angelegte Hauptfassade mit Doppelfenstern besetzt, rechts am Erdgeschoss eine sechsfache Reihung. Das in den Brüstungsgefachen mit Zierformen (genaste Brüstungsstreben und Feuerböcke über dem Eingang) versehene, an den Ecken mit Mannfiguren und wandhohen Streben ausgesteifte Fachwerk mittlerweile freigelegt. Im Erdgeschoss Spuren von Wandmalereien, partiell rekonstruiert; im südwestlichen Raum ein auf gotischer Sandsteinbasis (Laurentiuskirche?) stehender Holzpfeiler mit Unterzug. Im Zuge der umfassenden Bausanierung im Grenzbereich zur Wilhelmjstraße vorgefunden die Pflasterungsebenen zweier Vorgängerstraßen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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