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Wohl gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts auf einem ehemals zur mittelalterlichen Vorstadt Parbach gehörenden, verwinkelten Grundstück errichtetes Wohnhaus. Über Ausgleichsockel dreiseitig frei stehender, zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Walmdach. Die Fassade durch die seitlich gerückte Erschließungsachse leicht asymmetrisch angelegt. Sämtliche Öffnungen in originaler Disposition.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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