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Wohl im späten 18. Jahrhundert errichtetes, stattliches Doppelwohnhaus mit mächtigem Krüppelwalmdach. Die Fassaden jeweils vierachsig und klappsymmetrisch angelegt, wobei die Eingänge in die der Baunaht nächstliegenden Achsen gerückt sind. Der nördliche Bauteil unter Freilegung des konstruktiven Fachwerks renoviert. Der südliche Teil über trapezförmigem Grundriss, der wohl auf älteren Strukturen im Grenzbereich zur ehemaligen Vorstadt Porbach beruht, stehend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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