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In Eckposition zwischen Zitzergasse und der Straße „Am Füllgarten“ angesiedelte Hofanlage des 18. Jahrhunderts. Das stattliche, zweigeschossige und walmbedachte Wohnhaus mit streng sechsachsig organisierter und großzügig durchfensterter Fassade ist von der Zitzergasse aus erschlossen. Rückwärtig daran anschließend ein untiefer Bau mit Toreinfahrt und Satteldach, der die Vermittlung mit dem parallel zum Wohnhaus stehenden und ebenfalls mit einem Walmdach ausgestatteten Wirtschaftbau herstellt. Hofreiten dieser Anordnung und Größe waren in der ab 1693 nach Plan Küntzels neu erbauten Oberstadt und vor allem an Ober-und Zitzergasse einst durchaus gängig vertreten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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