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Über annähernd quadratischem Grundriss stehendes Hugenottenhaus mit Satteldach und traufseitiger Erschließung. Axiale (modernisierte) Durchfensterung an der Giebelwand. Das Äußere durchgehend unter Verkleidung liegend: die Fassaden hell gehalten, die straßenseitige Sockelzone hingegen dunkel und überhöht angezeigt. Das Gebäude wird 1750 erstmals erwähnt. Erster Bewohner war ein Paul Vincent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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