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Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der Gründungszeit des Hugenottendorfes (jedoch nach 1706 zu datieren). Verputzter Fachwerkbau über hohem, zur Straße hin belüftetem Keller mit Satteldach und hofseitiger Erschließung. Die giebelseitige Durchfensterung beinhaltet zwei axial an-geordnete Fenster im Erdgeschoss und, jeweils mittig auftretend, das Fenster des Dachzimmers sowie des Dachraumes. Das Haus bildet zusammen mit Nr. 32 und 34 eine den Ursprungscharakter anschaulich repräsentierende Baugruppe innerhalb der Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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