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Verputztes, eingeschossiges und giebelständiges, über markant auftretendem Kellersockel stehendes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und traufseitiger Erschließung. Hugenottenwohnhaus aus der Zeit um 1700. Die straßenseitige Durchfensterung folgt dem für diesen Haustyp üblichem Schema: zwei einzelne Öffnungen im Erdgeschoss und eine unter dem First zur Belichtung des Dachraumes liegende. An der rückwärtigen Giebelseite angesetzte, jüngere Erweiterungsbauten. Bewohnt wurde das Haus einst vom örtlichen Wassermeister. Unterhalb des Baus stand ehemals eine öffentliche Pumpe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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