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Kleinvolumiges Hugenottenwohnhaus aus dem Jahr 1709. Giebelständig über markant zum Vorschein kommendem Kellersockel stehendes Gebäude mit Satteldach. Der ehemals traufseitige Eingang in den schmalen Anbau verlegt. Gleichzeitig mit dieser Baumaßnahme erfolgte wahrscheinlich die Erneuerung der giebelseitigen Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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