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Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, doppelt ausgebautem Dachboden und traufseitiger Erschließung. Einer späteren Maßnahme entspringen die vergrößerten Fenster der Giebelseite und die Verlängerung des in eine Hofraumbebauung übergehenden Baukörpers. Inschrift über dem Hauseingang: „1701 Johannes Scholf“. 1860 Verlängerung des Baus um 2 m bis zur Straße. Stattliches Erscheinungsbild unter den hugenottischen Siedlerhäusern des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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