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Um 1800 erbautes, stattliches, zweigeschossiges und traufständiges Wohnhaus eines Flanellfabrikanten mit Gie-belmansarddach. Verputzter, dreizoniger Fachwerkbau mit seitlicher Hofeinfahrt (das Tor ins Innere der Durchfahrt versetzt). Im Erdgeschoss ein moderner Ladeneinbau. Die zu drei Paaren geordneten Fenster der ersten Etage in originaler Disposition. In der Dachzone eine mittlere Giebel- und zwei diese flankierende Schleppgaupen aus dem Jahr 1902. Seitdem als Schuhmacherwerkstatt mit Verkauf genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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