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Zum Wohnhaus Nr. 85 zugehöriges, ehemaliges Färberhäuschen von kleinvolumiger Gestalt, in verputztem Fachwerk und mit Satteldach. Parallel zum Hauptbau stehender und die Hofeinfahrt flankierender Gewerbebau. Entstanden um 1750, als die Produkte der Friedrichs-dorfer Textilmanufakturen auf den Märkten bereits fest etabliert waren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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