Hugenottenstraße 90
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
  • Hugenottenstraße 90
Ehem. Mädcheninternat
Flur: 2
Flurstück: 58

Traufständiges, dreigeschossiges und verputztes Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1760 mit Satteldach, welches ehemals drei regelmäßig gesetzte Gaupen aufwies. Im Erdgeschoss linkerhand die Hofeinfahrt und rechts ein neuerer Ladeneinbau, der anstelle des Eingangs und verschiedener Räumlichkeiten getreten ist. Die ungegliederte Fassade siebenachsig durchfenstert. An der hofseitigen Traufwand der Kellereinstieg. Das Haus diente unterschiedlichen Zwecken. Ab 1760 beherbergte es das Gasthaus „Le chevalier d’or“. Erster Besitzer war ein Pierre Vauge. 1854 kauften die Schwestern Friederike und Henriette Müller das Haus. Das eingerichte Mädcheninternat wurde 1867 unter der Leitung des Predigers E. T. H. Bagge (1815-99) als „Christliches Landerziehungsheim für Töchter gebildeter Stände“ weitergeführt. Ab 1899 und bis zu seiner Auflösung in Folge des Ersten Weltkriegs unterstand seine Leitung Martha Freiin von Puttkamer (1860-1920). In der Epoche als Internat, dessen Gemeinschafts- und Schulräume nebst Direktorenwohnung im ehemaligen Gasthaus untergebracht waren, erfolgte die Umgestaltung der im Hofhintergrund stehenden Scheune in einen Turn- und Gesellschaftssaal und die Errichtung des Seitenbaus, der hinter dem mit ländlicher Sägezier geschmückten Laubengang Wirtschaftsräume und im oberen Geschoss einen großen Schlafraum aufnahm. 1921-77 firmierte hier die Hutfabrik Ludwig S. Meyer. 1981 Überbauung des ehemals bis an die Umgehungsstraße reichenden Gartens, der mit Häuschen und Sporteinrichtungen ausgestattet war. Heute befindet sich im Garten des Hauses ein Pavillon, der sich ehemals auf dem Grund des früheren Knabeninstituts Garnier befand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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