Hugenottenstraße 92, franz.-reformierte Kirche
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
  • Hugenottenstraße 92
Franz.-reformierte Kirche
Flur: 2
Flurstück: 56/2

Friedrichsdorf hatte von 1687 bis 1732 eine Union mit der französisch-reformierten Gemeinde Homburg vor der Höhe gebildet, wurde zunächst vom Homburger Hofprediger seelsorgerisch betreut und ab 1717 vom Hilfsprediger der dortigen Gemeinde. 1732 wurde es selbstständige Kirchgemeinde mit eigener Pfarrstelle. Seit 1702/17 besaß es einen Ecke Taunusstraße stehenden „Temple“ in Gestalt eines quer zur örtlichen Hauptader gestellten, veputzten Fachwerkbaus, dessen Dachreiter gerade über die Firsthöhe der übrigen Bebauung lugte. Vermutlich hatte man im wirtschaftlich erfolgreichen Friedrichsdorf bereits Ende des 18. Jahrhunderts an einen repräsentativeren Bau als Ersatz für das zusehends baufällig werdende und der Gemeindegröße nicht mehr angemessene Gotteshaus gedacht. Eine zielführende Planung setzte jedoch erst in den 1820er Jahren ein, nachdem die Stadt 1821 die während der kurzen Herrschaft Hessen-Darmstadts verloren gegangenen Privilegien unter dem Landgraf Friedrich VI. von Hessen-Homburg erneut bestätigt bekommen hatte. 1822 begann die Geldsammlung, an der sich die Einwohner, auswärtige Hugenottengemeinden, das landgräfliche Haus, Fürsten, Könige und sogar die Zarin von Russland beteiligten. Pläne lieferten namhafte und überregional tätige Architekten: 1825 Heinrich Hübsch, 1826 und 1830 Georg Moller (im Auftrag der Landgräfin Elizabeth von Hessen-Homburg), 1829 Rudolf Burnitz. Letzterer erhielt 1832 den Zuschlag, nachdem Jakob Westerfeld, der dann für die Bauleitung zuständig war, den Kostenvorschlag erstellt hatte. Bauzeit 1834-37. Einweihung am 28. Juni 1837. Mit dem Fest wurde gleichzeitig der sich zum 150. Mal jährenden Privilegienunterzeichnung gedacht (13. März 1687). Der zum Bau verwendete Bruchstein aus Burgholzhausen, der Buntsandstein aus Bettingen. Gleichzeitig mit dem Entwurf zur Kirche legte Burnitz auch die Pläne zum neuen Pfarrhaus vor.

Großvolumiger Saalbau mit dreiteiligem, tonnengewölbtem Vorraum, der als Verteiler zum Kirchenraum und zu dem Emporen fungiert. Die Fassade dreizonig mit kämpferlosen Rundbogenportalen und darüber liegenden Oculi mit feingliedriger Versprossung. Der eingezogene Turm über dem Risalit den Giebel sprengend und schwach vor die Fassade tretend. Der an den Ecken abgeschrägte Turm entwickelt sich auf quadratischem Grundriss über das Dachbodengeschoss hinaus zum schlankeren, durch ein Gesims abgetrenntem Glockengeschoss. Über der Glockenkammer Vorkragung auf Konsolen und ein im Achteck umlaufendes Gitter. Der schiefergedeckte Spitzhelm trägt über der vergoldeten Kugel eine Windrose, Wetterfahne und als Bekrönung einen vergoldeten, sechsstrahligen Stern. Gliederung des Kirchenkörpers durch graugetönte Lisenen mit seitlich dazwischen eingestellten Fenstern. Einziger Schmuck ist ein umlau-fender Formsteinfries. Im Inneren dreiseitige, hölzerne Emporen mit von Spiegeln gegliederten Brüstungen, getragen von Rundstützen mit ägyptisierenden Kelchkapitellen. An der Stirnwand zwischen zwei Fenstern der durch den architektonischen Rahmen geschaffene Altar. Unter den Emporen, beidseitig des Altars anbegracht zwei Gedenktafeln. Links diejenige zum Stadtjubiläum von 1887. Text in französischer Sprache. Rechts die Gedenktafel für die in den Krieg gegen Frank-reich 1870/71 ausgezogenen und gesamthaft zurückgekehrten 33 Friedrichsdorfer, die namentlich genannt sind. Text in deutscher Sprache.

Zur Ausstattung gehören des Weiteren: Kanzel im Stil des Rokoko über ornamentaler Konsole mit von Spiegeln gegliedertem Bauch. Sie entstammt dem alten „Temple“; Altar aus schwarzem Marmor, Werk von Anton Bode, Weißkirchen; Opferstock in der Vorhalle mit Inschrift: „Souvenez-vous des pauvres“; Orgel, Werk des Hartmann Bernhard, Romrod, 1850, Inschrift: „Louez l’Eternel“; Glocken, die große Glocke von 1836, gegossen von Philipp Heinrich Bach, Windecken. Trägt das ­Wappen der Stadt Friedrichsdorf. Die beiden kleineren Glocken in den Weltkriegen jeweils abgeliefert; Neugüsse von Schilling, Heidelberg, 1950.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

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