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Über Bruchsteinsockel zweigeschossig sich erhebendes, giebelständiges Wohnhaus mit Satteldach. Verputzter, im Giebelfeld holzverschalter Fachwerkbau aus der Zeit um 1750. Wohl gleichzeitig damit entstanden ist das mit dem Giebel zur Straße stehende, eingeschossige Färberhäuschen. Der ornamentierte Schweifgiebel und die Architektur des Ladeneinbaus sind Resultate eines Umbaus aus dem Jahr 1875, teilweiser Rückbau 1899. Von allen Eingriffen in der Umwandlung des Inneren verschont geblieben ist ein Brunnen mit tiefem Schacht, der einst das für die Färberei benötigte Wasser lieferte. Ab 1870 Schlosserei und Eisenwarenhandlung; 1908 Abriss der ehemals zugehörigen landwirtschaftlichen Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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