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Giebelständiger, zweigeschossiger und verputzter Fachwerkbau aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Erschließung in der seitlichen Mittelzone befindlich. Durch das Halbwalmdach von breit gelagerter Wirkung. Die Straßenseite ursprünglich durchgehend dreiachsig durchfenstert, im 19. Jahrhundert durch Ladeneinbau sukzessive auf das jetzige Erscheinungsbild gebracht; im Giebelfeld vier zusammenhängende Öffnungen. Das dazugehörige Färberhäuschen, ein kleiner Nutzbau von bescheidenem Äußerem mit Satteldach, in atypisch traufständiger Position. Ab 1830 Nutzung als Zwiebackbäckerei; 1891-1960 Eigentümer Christian Nickel, seit 1900 eigener Verkaufsladen. Backbetriebsende 1979.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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