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Aus zwei jeweils in Fachwerk erstellten Gebäuden gefügtes Wohnhaus. Der giebelständige, verputzte Teil aus der Zeit um 1530, der traufständige, einen dreiseitigen Erker und die Toreinfahrt aufweisende, wohl vor 1618 erbaut. Letzterer weist im Obergeschoss über der profilierten Schwelle aufwändig gestaltetes Fachwerk mit reichen Schmuckformen auf: Eck- und Bundpfosten aussteifende Mannfiguren, auf denen zusätzlich geschweifte, mit Nasen besetzte Streben aufsitzen; in den Brüstungsgefachen einerseits Raute mit halben Feuerböcken, andererseits Vergitterung durch die Überschneidung von Raute und Andreaskreuz; an dem von einem Streben-bündel gestützten Erker Negativrauten. Der Unterzug des über dem Tor gelegenen ehemaligen Tanzsaals hofseitig auf einer kräftigen, an den Kanten abgefasten Holzsäule liegend. Das Gebäude beherbergte die „Goldene Krone“, ältestes Gasthaus in Burgholzhausen. Der Erker von der Ortsherrschaft jeweils zur Entgegennahme der Huldigung ihrer Untertanen genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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