Dillinger Straße 32
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Dillingen
  • Dillinger Straße 32
Ehem. Schul- und Bethaus
Flur: 3
Flurstück: 261/1

1820 erhielt Dillingen von Landgraf Friedrich VI. von Hessen-Homburg die Hälfte eines 1804 von herrschaft­licher Seite erbauten Gebäudes zum ­Geschenk. Der traufständige Fachwerkbau von zwei Geschossen nahm Schule, Lehrerwohnung und Betraum auf und wurde 1821 eingeweiht. Dieser Bauteil präsentiert sich zur Straße hin mit einer fünfachsigen Fassade und mittlerem, über Stufen erschlossenem Eingang. 1858 erwarb die Gemeinde die westlich unter dem gemeinsamen Satteldach liegende Haushälfte zum Bau eines eigenständigen Betsaales. Im Inneren ein in nüchternem Weiß gehaltener, flach gedeckter Raum, der sein Licht über zwei gotisierende Spitz­bogenfenster und einen altarseitigen Oculus bezieht. Der Dachreiter mit Zeltdach wurde 1859, im Jahr der Weihung, aufgesetzt. Vor dem Gebäude unter einer Abdeckung noch vorhanden ist der Schacht des alten Dorfbrunnens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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