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Um 1804/05 errichtetes, ursprünglich straßenseitig erschlossenes Wohnhaus (siehe Störung im Fachwerk) mit Satteldach und verschiefertem Giebelfeld. Über Kellersockel stehender Rähmbau mit kräftigen Eckpfosten und profilierter Schwelle. Das Sichtfachwerk auf beiden Geschossen jeweils in gleichlautendem Entwurf ausgelegt. Eck- und Bundpfosten (diese an der zweiachsigen Giebelseite doppelt auftretend) von wandhohen Streben ausgesteift. In den Brüstungsgefachen des Obergeschosses divergierende, gebogene Hölzer. Durch geschnitzte Gefachplatten, auf denen zwei sich entsprechende und farbig gefasste Blumenmotive auftreten, besonders hervorgehoben ein traufseitiges Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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