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Das Wohnhaus zählt zu den frühen, um 1804/05 am Straßenkreuz im neu gegründeten Dorf erstellten Bauten. Zweigeschossiger, über markant auftretendem Keller stehender, an der Traufseite zentral über Treppe erschlossener Rähmbau mit Satteldach. Das Fachwerk an der Hauptfassade klappsymmetrisch ausgelegt, dadurch Betonung der Dreizonigkeit. Die Bund- und kräftigen Eckpfosten durch wandhohe und Fußstreben, im Obergeschoss zusätzlich mit Kopfstreben ausgesteift. Schmückende Akzente werden in einigen Brüstungsgefachen der oberen Etage mit gebogenen, zu einer Kreuzform gefügten Hölzern gesetzt. Die gekoppelten Rundbogenfenster des östlichen Giebelfeldes sind vermutlich eine Zugabe des fortgeschrittenen 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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