Dillinger Straße 37
Dillinger Straße 37, Gründungsstein
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Dillingen
  • Dillinger Straße 37
Flur: 3
Flurstück: 213/4

Zweizoniger Rähmbau von zwei Geschossen mit Satteldach. Bauherr Johann Balthasar Häuser. Das Fachwerk an der traufseitigen Hauptfront (wie auch an der westlichen Giebelseite soweit ersichtlich) klar an- und im oberen Geschoss sogar klappsymmetrisch ausgelegt. Halbe Mannverstrebungen an Bund-und Eckständern, teilweise quadratische Gefache zwischen Brust-und Rahmenriegel. Die Grundsteinlegung erfolgte 1804 im Beisein des Landesherren, Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg. Inschrift auf „Gründungsstein“ an der Front rechts außen: „FRIEDRICH LUDWIG WILHELM / LANDGRAF ZU HESSEN / 18 B HERR I B HS R 04“. Bauinschrift an der Schwelle des Obergeschosses: „MEIN BAU IST MIT DER HÜLFE GOTTES GEMACHT JOHANNES BALTHASAR HÄUSER BAUHERR HEDWIG GEBORENE ORTWEIN KASPAR HAMEL NIKOLAUS HAMEL ZMEISTER ANNO 1804 / DIES IST DER NEUE BAU IM ORT DER HERR BEWAHR IHN FORT UND FORT VOR FEUER UND VOR WASSER NOT BEHÜT IHN LIEBER HERR UND GOTT“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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