Dillinger Straße 38/40
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Dillingen
  • Dillinger Straße 38
  • Dillinger Straße 40
Flur: 3
Flurstück: 251/1, 255/10

1804 über markant auftretendem Keller zweigeschossig errichtetes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Die Erschließung ursprünglich in der mittleren Hauszone. Bund- und Eckständer werden jeweils von 3/4-Streben ausgesteift, die im Verbund mit Stielen und Kopfstreben ein in sich geschlossenes Bild ergeben. An der Traufseite zusätzlich gerade und am Obergeschoss gebogene Fußstreben. Inschriften in der Giebel- und traufseitigen Schwelle: „WIR BAUEN ALLE FEST EIN JEDER AUF DAS BEST UND SEIN DOCH FREMDE GÄST UND WO WIR SOLLEN EWIG SEIN DA ERNDEN WIR SEHR WENIG EIN.“; „WIR BAUEN ALL NACH UNSERM SINN FÜR UNS UND UNSERE ERBEN DOCH ABER WIE BALD ISTS GESCHEHN DAS WIR VERGEHN UND STERBEN EIN ANDRER KOMMT UND WOHNT DAREIN DOCH KANN ES JA NICHT ANDERS SEIN GOTT TUT DIE WELT SO FÜHREN ANNO 1804 JOHANN ROTH BAUHERR KATHARINA GEBORENE KULLMANN JAKOB SCHWARZHAUPT KONRAD AU VON STOCK-AUSEN ZIMMERMEI­STER“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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