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Über Kellersockel zweigeschossig errichtetes, verputztes Fachwerkwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Erlaubt durch seine Lage an einer platzartigen Ausbuchtung den Ortskern weitgehend zu überblicken. Giebelseitig zwei Fensterachsen und im Giebelfeld eine Doppel-öffnung nebst Luke. Traufseitig eine der Dreizonigkeit entsprechende, dreiachsige Durchfensterung mit Doppelöffnungen zu den ecklagigen Räumen. Vermutlich im frühen 18. Jahrhundert erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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