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Im 18. Jahrhundert erbautes Wohnhaus einer kleinen Hofreite. Giebelständig über Kellersockel stehendes, dreizoniges Gebäude von zwei Geschossen mit Satteldach. Durchgehend unter Verputz liegender Fachwerkbau mit traufseitigen Geschossüberständen. Die Erschließung erfolgt über den Hof. An der Giebelfront zweiachsige Durchfensterung; das Feld durchgehend verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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